CareLit Fachartikel
Keine Pflicht zur Schlussformel im Arbeitszeugnis BAG bekräftigt Formulierungsfreiheit des Arbeitgebers
Hohage, R. · Altenheim, Hannover · 2002 · Heft 7 · S. 39
Dokument
63897
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Praxis ist es üblich, das Arbeitszeugnis mit so genannten Schlussformeln abzuschließen, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die gute Zusammenarbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. In seinem Urteil vom 20.2.2001 stellte das BAG fest, dass der Arbeitgeber keine Pflicht zu einer derartigen Schlussformel hat.
Schlagworte
ARBEITSZEUGNIS
ARBEITSRECHT
URTEIL
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
BERATER
PRAXIS
FÜHRUNG
LEISTUNG
WERTSCHÄTZUNG
BEURTEILUNG
Altenheim
Hannover