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Keine Pflicht zur Schlussformel im Arbeitszeugnis BAG bekräftigt Formulierungsfreiheit des Arbeitgebers

Hohage, R. · Altenheim, Hannover · 2002 · Heft 7 · S. 39

Dokument
63897
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.
Ausgabe
Heft 7 / 2002
Jahrgang 41
Seiten
39
Erschienen: 2002-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

In der Praxis ist es üblich, das Arbeitszeugnis mit so genannten Schlussformeln abzuschließen, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die gute Zusammenarbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. In seinem Urteil vom 20.2.2001 stellte das BAG fest, dass der Arbeitgeber keine Pflicht zu einer derartigen Schlussformel hat.

Schlagworte

ARBEITSZEUGNIS ARBEITSRECHT URTEIL ARBEITNEHMER ARBEITGEBER BERATER PRAXIS FÜHRUNG LEISTUNG WERTSCHÄTZUNG BEURTEILUNG Altenheim Hannover