CareLit Fachartikel
Keine Ausnahmegenehmigung für ärztliche Betätigung in Heilkunde-GmbH OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. September 2000
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 7 · S. 91 bis 96
Dokument
63941
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem HeilBerG Nordrhein-Westfalen ist die Ausübung ärztlicher Tätigkeit außerhalb von Krankenhäusern nach § 30 der Gewerbeordnung an die Niederlassung einer eigenen Praxis gebunden, so weit nicht gesetzliche Bestimmungen etwas anderes zulassen.
Schlagworte
ARZTPRAXIS
URTEIL
TÄTIGKEIT
NIEDERGELASSENER ARZT
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt