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Entzug wesentlicher Tätigkeiten: Stationshelferin soll nur noch Reinigungsarbeiten ausführen Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 26. Oktober 2000
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 7 · S. 69 bis 71
Dokument
64094
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gericht entscheidet, dass die Unternehmensleitung einem Arbeitnehmer ohne Ausspruch einer Änderungskündigung nicht wesentliche Tätigkeiten entziehen darf. Im vorliegenden Fall streiten die Parteien um die Wirksamkeit einer Versetzung.
Schlagworte
URTEIL
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
TÄTIGKEIT
Krankenhaus und Recht
Frankfurt