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Entzug wesentlicher Tätigkeiten: Stationshelferin soll nur noch Reinigungsarbeiten ausführen Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 26. Oktober 2000

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 7 · S. 69 bis 71

Dokument
64094
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2002
Jahrgang 6
Seiten
69 bis 71
Erschienen: 2002-07-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Das Gericht entscheidet, dass die Unternehmensleitung einem Arbeitnehmer ohne Ausspruch einer Änderungskündigung nicht wesentliche Tätigkeiten entziehen darf. Im vorliegenden Fall streiten die Parteien um die Wirksamkeit einer Versetzung.

Schlagworte

URTEIL ARBEITNEHMER ARBEITGEBER TÄTIGKEIT Krankenhaus und Recht Frankfurt