CareLit Fachartikel
Zur Verwendung des Titels Prof. h.c. (GCA) in der Arztwerbung Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Februar 2002
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 7 · S. 89 bis 92
Dokument
64099
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gericht stellt fest, dass die Verwendung des Titels Prof. h.c. (GCA) in der Werbung eines Arztes, der kosmetische Operationen durchführt, trotz öffentlich-rechtlicher Erlaubnis zur Titelführung gegen § 3 UWG verstoßen kann. Jedenfalls ein Teil der angesprochenen Personen wird davon ausgehen, die Ehrenprofessur stünde im Zusammenhang mit besonderen Leistungen des Arztes auf dem Gebiet der Medizin.
Schlagworte
ÄRZTLICHES PERSONAL
MARKETING
URTEIL
Krankenhaus und Recht
Frankfurt