CareLit Fachartikel

Zur Haftung eines Belegkrankenhauses bei grob fehlerhaftem Verhalten der Hebamme

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2002 · Heft 7 · S. 243 bis 246

Dokument
64159
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 7 / 2002
Jahrgang 6
Seiten
243 bis 246
Erschienen: 2002-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall liegt ein grob fehlerhaftes Verhalten der Hebamme vor, da diese das schon geschriebene CTG unrichtig beurteilte sowie die Durchführung eines weiteren angeordneten CTGs verzögert hat. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob sich dieses grob fehlerhafte Handeln der Hebamme der Träger des Belegkrankenhauses oder die beiden Belegärzte zurechnen lassen müssen.

Schlagworte

HAFTUNGSRECHT URTEIL BELEGKRANKENHAUS HEBAMME PflegeRecht Neuwied