CareLit Fachartikel
Zur Haftung eines Belegkrankenhauses bei grob fehlerhaftem Verhalten der Hebamme
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2002 · Heft 7 · S. 243 bis 246
Dokument
64159
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall liegt ein grob fehlerhaftes Verhalten der Hebamme vor, da diese das schon geschriebene CTG unrichtig beurteilte sowie die Durchführung eines weiteren angeordneten CTGs verzögert hat. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob sich dieses grob fehlerhafte Handeln der Hebamme der Träger des Belegkrankenhauses oder die beiden Belegärzte zurechnen lassen müssen.
Schlagworte
HAFTUNGSRECHT
URTEIL
BELEGKRANKENHAUS
HEBAMME
PflegeRecht
Neuwied