CareLit Fachartikel
Pflegehilfsmittel - Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2002 · Heft 7 · S. 374 bis 375
Dokument
64219
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BSG stellt in seinem Urteil vom 22. 8. 2001 fest, dass allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens keine Pflegehilfsmittel sind. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen elektrisch verstellbaren Sessel, der durch einen Elektroschalter in mehrere Sitzund Liegepositionen verstellbar, bei schräg gestellter Sitzfläche als Aufstehhilfe verwendbar sowie heizbar ist.
Schlagworte
URTEIL
PFLEGEHILFSMITTEL
PFLEGEVERSICHERUNG
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Frankfurt