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Bei der Gewährung von Häuslicher Krankenpflege für ein pflegebedürftiges Kleinkind müssen die besonderer persönlichen Verhältnisse des Einzelfalles Berücksichtigung finden

Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2002 · Heft 8 · S. 349

Dokument
64322
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 8 / 2002
Jahrgang 21
Seiten
349
Erschienen: 2002-08-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom Juli 2001. Ein intensivpflegebedürftiger Säugling wurde durch einen ambulanten Pflegedienst bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachts gepflegt. Ab diesem Zeitpunkt lehnte die Krankenkasse die Leistung ab und verlangte die Versorgung durch einen preiswerteren Pflegedienst.

Schlagworte

KRANKENKASSE KINDERKRANKENPFLEGE AMBULANTE INTENSIV URTEIL RECHTSPRECHUNG RECHT KLEINKIND LEISTUNG ELTERN BERLIN HÖHE ZEIT GESUNDHEIT PFLEGEPERSONEN FAMILIE