CareLit Fachartikel
Leistungsund Qualitätsnachweis - der gesetzliche Pflege-TÜV Neues Angebot für bpa-Mitglieder zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
bpa Magazin, Mannheim · 2002 · Heft 9 · S. 42 bis 43
Dokument
64543
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der bpa hat einen neuen Kooperationspartner für den Pflege-TÜV gewonnen. Mit dem TÜV-med konnte eine zukunftsweisende Vereinbarung unterzeichnet werden. Denn eine neue Rechtslage verpflichtet die Träger zugelassener Pflegeeinrichtungen, den Landesverbänden der Pflegekassen in regelmäßigen Abständen die von ihnen erbrachten Leistungen und deren Qualität nachzuweisen.
Schlagworte
QUALITÄTSSICHERUNG
PFLEGE
AMBULANTE PFLEGE
Pflege-Tüv
Einen
Neuen
Kooperationspartner
Gewonnen
Tüv-Med
Konnte
Zukunftsweisende
Vereinbarung
Unterzeichnet
Rechtslage
Verpflichtet
bpa Magazin