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Zur antragsabhängigen Mitbestimmung BVerG, Beschluss vom 20. März 2002

Die Personalvertretung, Berlin · 2002 · Heft 9 · S. 405 bis 412

Dokument
64569
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2002
Jahrgang 45
Seiten
405 bis 412
Erschienen: 2002-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Das Gericht stellt fest, dass die Mitbestimmung in Bezug auf den in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichneten Personenkreis bereits dann von einem Antrag des Beschäftigten abhängig ist, wenn diesem eine dort erfasste Aufgabe erst übertragen werden soll. Der Personalrat hat auch keinen Anspruch auf Vorlage von Bewerbungsunterlagen, wenn es um eine von § 14 Abs. 3 BPersVG erfasste Stelle geht.

Schlagworte

PERSONALRAT MITBESTIMMUNG PERSONALVERTRETUNGSRECHT RECHTSPRECHUNG Die Personalvertretung Berlin