CareLit Fachartikel
Zur antragsabhängigen Mitbestimmung BVerG, Beschluss vom 20. März 2002
Die Personalvertretung, Berlin · 2002 · Heft 9 · S. 405 bis 412
Dokument
64569
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gericht stellt fest, dass die Mitbestimmung in Bezug auf den in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichneten Personenkreis bereits dann von einem Antrag des Beschäftigten abhängig ist, wenn diesem eine dort erfasste Aufgabe erst übertragen werden soll. Der Personalrat hat auch keinen Anspruch auf Vorlage von Bewerbungsunterlagen, wenn es um eine von § 14 Abs. 3 BPersVG erfasste Stelle geht.
Schlagworte
PERSONALRAT
MITBESTIMMUNG
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
RECHTSPRECHUNG
Die Personalvertretung
Berlin