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Verhinderung des Personalratsvorsitzenden bei Entscheidungen in eigener Sache VG Gießen, Beschluss vom 22.01.01

Die Personalvertretung, Berlin · 2002 · Heft 9 · S. 414 bis 418

Dokument
64571
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2002
Jahrgang 45
Seiten
414 bis 418
Erschienen: 2002-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Das VG Gießen stellt fest, dass eine Ladung zu einer Personalratssitzung durch eine offensichtlich verhindertes Personalratsmitglied grundsätzlich unzulässig ist. Eine Verhinderung liege immer dann vor, wenn es sich bei der Personalratstätigkeit um eine Angelegenheit handele, die die Interessen eines Persoanlratsmitgliedes unmittelbar berühren.

Schlagworte

URTEIL PERSONALRAT Die Personalvertretung Berlin