CareLit Fachartikel
Verhinderung des Personalratsvorsitzenden bei Entscheidungen in eigener Sache VG Gießen, Beschluss vom 22.01.01
Die Personalvertretung, Berlin · 2002 · Heft 9 · S. 414 bis 418
Dokument
64571
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das VG Gießen stellt fest, dass eine Ladung zu einer Personalratssitzung durch eine offensichtlich verhindertes Personalratsmitglied grundsätzlich unzulässig ist. Eine Verhinderung liege immer dann vor, wenn es sich bei der Personalratstätigkeit um eine Angelegenheit handele, die die Interessen eines Persoanlratsmitgliedes unmittelbar berühren.
Schlagworte
URTEIL
PERSONALRAT
Die Personalvertretung
Berlin