CareLit Fachartikel

Besser kein Trinkgeld annehmen

Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 2002 · Heft 9 · S. 43 bis 44

Dokument
64629
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Muschiol, T.
Ausgabe
Heft 9 / 2002
Jahrgang 11
Seiten
43 bis 44
Erschienen: 2002-09-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Seit Januar 2002 sind Trinkgelder steuerfrei zu behandeln. In der Pflege ist die Annahme von Trinkgeldern zwar nicht verboten, sollte aber tabu sein, da sie zu Abhängigkeiten zwischen Patienten und Pflegekräften führen können. Allerdings kann der Arbeitgeber eine Obergrenze festlegen. Der Autor klärt über die rechtliche Lage auf.

Schlagworte

VERGÜTUNG RECHT PATIENTEN HÖHE HÄRTE BERUFSGRUPPEN ES SCHLAF INTERNET ARBEITSVERHÄLTNIS PRAXIS TELEFAX Häusliche Pflege Hannover