CareLit Fachartikel
Besser kein Trinkgeld annehmen
Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 2002 · Heft 9 · S. 43 bis 44
Dokument
64629
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Januar 2002 sind Trinkgelder steuerfrei zu behandeln. In der Pflege ist die Annahme von Trinkgeldern zwar nicht verboten, sollte aber tabu sein, da sie zu Abhängigkeiten zwischen Patienten und Pflegekräften führen können. Allerdings kann der Arbeitgeber eine Obergrenze festlegen. Der Autor klärt über die rechtliche Lage auf.
Schlagworte
VERGÜTUNG
RECHT
PATIENTEN
HÖHE
HÄRTE
BERUFSGRUPPEN
ES
SCHLAF
INTERNET
ARBEITSVERHÄLTNIS
PRAXIS
TELEFAX
Häusliche Pflege
Hannover