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Über die Umsetzung von Arbeitnehmern entscheidet der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen

Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2002 · Heft 9 · S. 239 bis 240

Dokument
64671
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 9 / 2002
Jahrgang 10
Seiten
239 bis 240
Erschienen: 2002-09-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag stellt ein Urteil des BAG vom 24.4.1996 vor und kommentiert es. Im vorgestellten Fall geht es um die Umsetzung einer Krankenschwester. Diese leitete die Station VIII eines Krankenhauses und wurde vom Arbeitgeber aus dienstlichen Gründen umgesetzt auf Station V und dort als Stationsleitung eingesetzt. Dagegen wehrte sich die Krankenschwester.

Schlagworte

URTEIL ARBEITNEHMER ARBEITGEBER PATIENTEN BETTEN ARBEITSVERHÄLTNIS ÄRZTE ZEIT VERHALTEN ARBEITSLEISTUNG ES ANÄSTHESIE BESTATTUNGSUNTERNEHMEN LEBEN GESUNDHEIT MENSCHEN