CareLit Fachartikel
Über die Umsetzung von Arbeitnehmern entscheidet der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen
Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2002 · Heft 9 · S. 239 bis 240
Dokument
64671
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag stellt ein Urteil des BAG vom 24.4.1996 vor und kommentiert es. Im vorgestellten Fall geht es um die Umsetzung einer Krankenschwester. Diese leitete die Station VIII eines Krankenhauses und wurde vom Arbeitgeber aus dienstlichen Gründen umgesetzt auf Station V und dort als Stationsleitung eingesetzt. Dagegen wehrte sich die Krankenschwester.
Schlagworte
URTEIL
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
PATIENTEN
BETTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ÄRZTE
ZEIT
VERHALTEN
ARBEITSLEISTUNG
ES
ANÄSTHESIE
BESTATTUNGSUNTERNEHMEN
LEBEN
GESUNDHEIT
MENSCHEN