CareLit Fachartikel

Krankenpfleger darf keine Nebentätigkeit als Leichenbestatter ausüben

Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2002 · Heft 9 · S. 240

Dokument
64672
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 9 / 2002
Jahrgang 10
Seiten
240
Erschienen: 2002-09-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

In seinem Urteil vom 28. Februar 2002 wies das BAG die Klage eines Krankenpflegers ab, der eine Nebentätigkeit als Leichenbestatter beantragt hatte. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Nebentätigkeit des Krankenpflegers als Bestatter unzulässig sei, weil dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinrächtigt würden.

Schlagworte

NEBENTÄTIGKEIT URTEIL KRANKENPFLEGER ES ANÄSTHESIE ARBEITSVERHÄLTNIS BESTATTUNGSUNTERNEHMEN LEBEN GESUNDHEIT MENSCHEN PATIENTEN intensiv Stuttgart