CareLit Fachartikel
Krankenpfleger darf keine Nebentätigkeit als Leichenbestatter ausüben
Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2002 · Heft 9 · S. 240
Dokument
64672
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 28. Februar 2002 wies das BAG die Klage eines Krankenpflegers ab, der eine Nebentätigkeit als Leichenbestatter beantragt hatte. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Nebentätigkeit des Krankenpflegers als Bestatter unzulässig sei, weil dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinrächtigt würden.
Schlagworte
NEBENTÄTIGKEIT
URTEIL
KRANKENPFLEGER
ES
ANÄSTHESIE
ARBEITSVERHÄLTNIS
BESTATTUNGSUNTERNEHMEN
LEBEN
GESUNDHEIT
MENSCHEN
PATIENTEN
intensiv
Stuttgart