CareLit Fachartikel
Zivilrechtliche Unterbringung auch ohne gleichzeitige Betreuerbestellung
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2002 · Heft 9 · S. 339 bis 343
Dokument
64775
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob die Anordnung einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme nach § 1846 BGB auch dann zulässig ist, wenn noch kein Betreuer bestellt wurde. Der BGH hält es unter bestimmten Umständen für zulässig, dass eine zivilrechtliche Unterbringung angeordnet werden darf, ohne dass gleichzeitig ein Betreuer bestellt wird
Schlagworte
URTEIL
ZIVILRECHT
UNTERBRINGUNG
BETREUUNG
PflegeRecht
Neuwied