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Wenn die Psyche verunfallt Welche Schädigungen anerkennt die Unfallversicherung?

Schwank, A.; Spöndlin, R. · Soziale Medizin, Basel · 2002 · Heft 9 · S. 42 bis 47

Dokument
64806
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Soziale Medizin, Basel
Autor:innen
Schwank, A.; Spöndlin, R.
Ausgabe
Heft 9 / 2002
Jahrgang 29
Seiten
42 bis 47
Erschienen: 2002-09-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Ob eine psychische Störung durch einen Unfall verursacht worden ist, ist eine sozialpolitisch brisante Frage. Wenn die Frage bejaht wird, kommt grundsätzlich die Unfallversicherung dafür auf. Ihre Leistungen sind fast so hoch wie der bisherige Lohn. Die Sozialversicherungsansprüche bei krankheitsbedingter Invalidität decken häufig hingegen nur das Existenzminimum ab. In diesem Interview äußern sich zu der Problematik eine Psychiaterin und ein Psychiater der Suva (Schweiz).

Schlagworte

UNFALLVERSICHERUNG UNFALL PSYCHISCHE SYMPTOMATIK FOLGESCHADEN Soziale Medizin Basel