CareLit Fachartikel
Abruf bei Rufbereitschaft
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2002 · Heft 1 · S. 23
Dokument
64846
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Februar 2002. Das Gericht entschied, dass eine im Voraus beschränkte Zeitspanne zwischen Abruf und Arbeitsaufnahme unzulässig ist.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
BEREITSCHAFTSDIENST
Abruf
Diesem
Beitrag
Bundesarbeitsgerichts
Februar
Gericht
Entschied
Voraus
Beschränkte
Zeitspanne
Zwischen
Altenheim
Hannover