CareLit Fachartikel
Abruf bei Rufbereitschaft
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2002 · Heft 1 · S. 23
Dokument
64846
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Februar 2002. Das Gericht entschied, dass eine im Voraus beschränkte Zeitspanne zwischen Abruf und Arbeitsaufnahme unzulässig ist.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
BEREITSCHAFTSDIENST
ZEIT
ARBEIT
BERATER
ARBEITSVERHÄLTNIS
PATIENTEN
WOHNUNG
ARBEITSPLATZ
VERHALTEN
ES
PRAXIS
Altenheim
Hannover