CareLit Fachartikel
Osteoporose-Messtage in der Apotheke sind unzulässige Dienstleistungen Langegericht Wuppertal, Urteil vom 7. August 2001
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 115 bis 116
Dokument
64873
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landgericht Wuppertal urteilte, dass Apothekr keine Osteoporose- Früherkennung bzw. Osteoporose-Messtage anbieten dürfen, weil ein solches Angebot sich nicht auf eine schlichte Knochendichtemessung beschränkt, sondern zugleich eine die Messung auswertende Feststellung und damit eine Diagnose beinhaltet.
Schlagworte
URTEIL
MARKETING
WETTBEWERB
RECHT
APOTHEKE
APOTHEKER
WERBUNG
HEILBERUFE
MENSCHEN
KNOCHEN
OSTEOPOROSE
RISIKO
HÖHE
PERSONEN
ZEIT
UNTERLAGEN