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Ratgeber Selbstmedikation als kostenloser Abgabeartikel in der Apotheke muss deutlich als Werbebroschüre gekennzeichnet sein Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17. Ma…

Apotheke & Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 117 bis 118

Dokument
64874
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2002
Jahrgang 5
Seiten
117 bis 118
Erschienen: 2002-10-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Das Gericht entschied, dass eine Broschüre mit dem Titel Ratgeber Selbstmedikation von A-Z, die in Apotheken kostenlos erhältlich ist, von einem pharmazeutischen Unternehmen herausgegeben wird und in der die Produktpalette dieses Unternehmens vorgestellt wird, deutlich als Werbebroschüre gekennzeichnet sein muss. Wenn die Pflichtangaben am Ende des Ratgebers in alphabetischer Reihenfolge unter der Überschrift Basisinformationen aufgeführt werden, ist dies als Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz anzusehen.

Schlagworte

URTEIL MARKETING APOTHEKE BROSCHÜRE WERBUNG LESEN APOTHEKEN BEURTEILUNG BROSCHÜREN Apotheke & Recht Frankfurt