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Ratgeber Selbstmedikation als kostenloser Abgabeartikel in der Apotheke muss deutlich als Werbebroschüre gekennzeichnet sein Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17. Ma…
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 117 bis 118
Dokument
64874
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gericht entschied, dass eine Broschüre mit dem Titel Ratgeber Selbstmedikation von A-Z, die in Apotheken kostenlos erhältlich ist, von einem pharmazeutischen Unternehmen herausgegeben wird und in der die Produktpalette dieses Unternehmens vorgestellt wird, deutlich als Werbebroschüre gekennzeichnet sein muss. Wenn die Pflichtangaben am Ende des Ratgebers in alphabetischer Reihenfolge unter der Überschrift Basisinformationen aufgeführt werden, ist dies als Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz anzusehen.
Schlagworte
URTEIL
MARKETING
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