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Abholung im Auftrag des Patienten ist kein unerlaubter Versandhandel Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 7. September 2001

Apotheke & Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 119 bis 122

Dokument
64875
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2002
Jahrgang 5
Seiten
119 bis 122
Erschienen: 2002-10-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass kein unerlaubter Versandhandel vorliegt, wenn apothekenpflichtige Arzneimittel von einem Dienstleistungsund Versorgungsunternehmen bei Apotheken im Auftrag des Patienten abgeholt und dann zum ihm gebracht werden. Es ist auch erlaubt, dass die das Arzneimittel aushändigende Apotheke an dem Dienstleistungsprogramm beteiligt ist.

Schlagworte

URTEIL APOTHEKE APOTHEKENBETRIEBSVERORDNUNG MARKETING WERBUNG ERNÄHRUNGSTHERAPIE ES APOTHEKEN PATIENTEN PRAXIS ÄRZTE KRANKENHÄUSER PFLEGEHEIME VERTRÄGE PERSONEN INTERNET