CareLit Fachartikel
Abholung im Auftrag des Patienten ist kein unerlaubter Versandhandel Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 7. September 2001
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 119 bis 122
Dokument
64875
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass kein unerlaubter Versandhandel vorliegt, wenn apothekenpflichtige Arzneimittel von einem Dienstleistungsund Versorgungsunternehmen bei Apotheken im Auftrag des Patienten abgeholt und dann zum ihm gebracht werden. Es ist auch erlaubt, dass die das Arzneimittel aushändigende Apotheke an dem Dienstleistungsprogramm beteiligt ist.
Schlagworte
URTEIL
APOTHEKE
APOTHEKENBETRIEBSVERORDNUNG
MARKETING
WERBUNG
ERNÄHRUNGSTHERAPIE
ES
APOTHEKEN
PATIENTEN
PRAXIS
ÄRZTE
KRANKENHÄUSER
PFLEGEHEIME
VERTRÄGE
PERSONEN
INTERNET