CareLit Fachartikel
Herausgabe von Behandlungsunterlagen: Kopie oder Original?
Broglie, M. · Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 100 bis 101
Dokument
64905
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In erster Linie haben Patienten das Recht, Einsicht in ihre Originalunterlagen zu nehmen und die Herausgabe von Fotokopien zu verlangen. Nur ausnahmsweise ist der Arzt auch verpflichtet, die Originalunterlagen herauszugeben. Keinesfalls muss der Arzt die Originale oder deren Kopien dem Patienten oder seinem Rechtsbeistand zusenden.
Schlagworte
DOKUMENTATION
MEDIZIN
KRANKENAKTE
RECHT UND PFLICHT
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt