CareLit Fachartikel
Zur Überwachung klinischer Prüfungen bei Ärztinnen und Ärzten nach Tarifstelle 10.5.12 AGT zur AVwGebO NRW gehört auch die nachträgliche Kontrolle
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 110 bis 112
Dokument
64908
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im geschilderten Fall sind die Voraussetzungen der Tarifstelle erfüllt. die Amtshandlungen, für die der Beklagte eine Gebühr verlangt, sind sämtlich im Rahmen der Überwachung der klinischen Prüfung des noch nicht zugelassenen Medikaments beim Arzt angefallen. Dies wurde auch vom Kläger nicht bestritten.
Schlagworte
URTEIL
ARZTPRAXIS
GEBÜHREN
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt