CareLit Fachartikel
Der Krankenhausvergleich gilt teilweise für Optionshäuser im Jahr 2003
Leber, W. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2002 · Heft 1 · S. 486 bis 491
Dokument
64962
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Krankenhausvergleich war schon im Gesetzgebungsverfahren umstritten. Die Regelungen führen zu einer beschränkten Geltung des Krankenhausbetriebsvergleichs für Optionshäuser im Jahr 2003. Nur bei Leistungsveränderungen d.h. bei einer Überschreitung des Gesamtbetrages gilt der Krankenhausbetriebsvergleich.
Schlagworte
KRANKENHAUS
VERGLEICH
Krankenhausvergleich
Optionshäuser
Schon
Gesetzgebungsverfahren
Umstritten
Regelungen
Führen
Beschränkten
Geltung
Krankenhausbetriebsvergleichs
Leistungsveränderungen
Überschreitung
führen und wirtschaften im Krankenhaus
Melsungen