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Es muss ein wichtiger Grund vorliegen

Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 2002 · Heft 1 · S. 47 bis 48

Dokument
64979
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Muschiol, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2002
Jahrgang 11
Seiten
47 bis 48
Erschienen: 2002-10-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um fristlos gekündigte Arbeitsverhältnisse. Ein Arbeitnehmer kann nur fristlos gekündigt werden, wenn ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt. Diese ist nicht ohne Risiko und kann für den Arbeitgeber beträchtliche Lohnnachzahlungen mitsichbringen. Der Autor erläutert die rechtliche Seite der außerordentlichen Kündigung.

Schlagworte

ARBEITGEBER RISIKO RECHT KÜNDIGUNG ES SICHERHEIT COMPUTER ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSPLATZ BETRUG EIGNUNG Häusliche Pflege Hannover