CareLit Fachartikel
Wer haftet für IT-Risiken? Muss der IT-Beauftragte persönlich für Schäden gerade stehen?
Wallhäuser, M. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2002 · Heft 1 · S. 838 bis 839
Dokument
65059
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Abhängigkeit der Unternehmen von der Funktionsfähigkeit ihrer IT- Systeme ist enorm gestiegen. Störungen können schnellt zu kritischen Situationen führen. Die Gefahr externer Störungen, etwa durch Hackerangriffe oder Viren, aber auch die Gefahr interner Störungen ist groß. In diesem Beitrag geht es um die Frage, ob der IT-Beauftragte hier ein persönliches Haftungsrisiko trägt, wenn das Unternehmen einen Schaden erleidet.
Schlagworte
IT
RISIKO
HAFTUNGSRECHT
Krankenhaus Umschau
Kulmbach