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Wer haftet für IT-Risiken? Muss der IT-Beauftragte persönlich für Schäden gerade stehen?

Wallhäuser, M. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2002 · Heft 1 · S. 838 bis 839

Dokument
65059
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Wallhäuser, M.
Ausgabe
Heft 1 / 2002
Jahrgang 71
Seiten
838 bis 839
Erschienen: 2002-10-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Die Abhängigkeit der Unternehmen von der Funktionsfähigkeit ihrer IT- Systeme ist enorm gestiegen. Störungen können schnellt zu kritischen Situationen führen. Die Gefahr externer Störungen, etwa durch Hackerangriffe oder Viren, aber auch die Gefahr interner Störungen ist groß. In diesem Beitrag geht es um die Frage, ob der IT-Beauftragte hier ein persönliches Haftungsrisiko trägt, wenn das Unternehmen einen Schaden erleidet.

Schlagworte

IT RISIKO HAFTUNGSRECHT Krankenhaus Umschau Kulmbach