CareLit Fachartikel
Pflegeperson; elterliche Sorge; Vertretung; Angelegenheiten des täglichen Lebens; Eingliederungshilfe; teilstationäre Hilfe
ZFSH/SGB, Starnberg · 2002 · Heft 1 · S. 612 bis 617
Dokument
65214
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OVG Thüringen stellt in seinem Beschluß vom 19.4.2002 fest, dass die der Pflegeperson eingeräumte Rechtsmacht, für das in die Familienpflege aufgenommene Kind zu entscheiden, nicht die Rechtszuständikgeit verleiht, Eingliederungshilfe zu beantragen, wenn durch Art und Umfang der Hilfe zugleich in erheblicher Weise die persönliche Entwicklung des Kindes bestimmt wird.
Schlagworte
FAMILIE
BUNDESSOZIALHILFEGESETZ
URTEIL
SOZIALGESETZBUCH
Pflegeperson
Eingliederungshilfe
Hilfe
Entscheiden
Geriatrie
Multimorbidität
Erschwert
Autor
Entscheidungen
Getroffen
Elterliche
Sorge