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Personalakten - Was darf drin sein und wer darf einsehen? Inhalte und Rechte in wesentlichen Auszügen

Wagner, A. · Marburger Bund Zeitung, Bergisch Gladbach · 2002 · Heft 1 · S. 4

Dokument
65228
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Marburger Bund Zeitung, Bergisch Gladbach
Autor:innen
Wagner, A.
Ausgabe
Heft 1 / 2002
Jahrgang 55
Seiten
4
Erschienen: 2002-10-04 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Das Recht auf Einsicht des Angestellten in seine Personalakte und die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Angestellten vor Aufnahme von für ihn ungünstigen Behauptungen in die Personalakte anzuhören ist in § 13 des BAT enthalten. Der Autor erläutert Begriff und Inhalt der Personalakte, nennt die Reglungen zu Einsicht und Kopien und erklärt, unter welchen Umständen es zu Entfernung oder Nichtaufnahme von Vorgängen kommt.

Schlagworte

PERSONALAKTEN ARBEITSRECHT BAT Marburger Bund Zeitung Bergisch Gladbach