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Personalakten - Was darf drin sein und wer darf einsehen? Inhalte und Rechte in wesentlichen Auszügen
Wagner, A. · Marburger Bund Zeitung, Bergisch Gladbach · 2002 · Heft 1 · S. 4
Dokument
65228
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Recht auf Einsicht des Angestellten in seine Personalakte und die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Angestellten vor Aufnahme von für ihn ungünstigen Behauptungen in die Personalakte anzuhören ist in § 13 des BAT enthalten. Der Autor erläutert Begriff und Inhalt der Personalakte, nennt die Reglungen zu Einsicht und Kopien und erklärt, unter welchen Umständen es zu Entfernung oder Nichtaufnahme von Vorgängen kommt.
Schlagworte
PERSONALAKTEN
ARBEITSRECHT
BAT
Marburger Bund Zeitung
Bergisch Gladbach