CareLit Fachartikel
Hat eine Kassenärztliche Vereinigung einen Anspruch auf Verzugszinsen, wenn die Krankenkasse die Gesamtvergütung gemäß § 85 SGB V verspätet leistet?
Wehebrink, E. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 529 bis 534
Dokument
65239
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag erörtet, ob die KV einen gesetzlichen Anspruch auf Verzugszinsen gemäß §§ 284, 288 BGB bzw. seit dem 1.1.2002 gemäß §§ 286, 288 BGB hat, wenn eine Krankenkasse die vertraglich geschuldete Gesamtvergütung verspätet leistet. Anlass hierfür sind die Neufassung des § 69 SGB V sowie eine Entscheidung des 6. Senats des BSG vom 17.11.1999.
Schlagworte
SOZIALGESETZBUCH
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG
VERGÜTUNG
RECHT
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Frankfurt