CareLit Fachartikel
Massiv verzögerte Bundesratsentscheide: Die Spitäler berichten
Nick, R.; Völker, R.; Brunetti, M.; Binder, P. · Competence, Zürich · 2002 · Heft 11 · S. 21 bis 23
Dokument
65282
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) der Schweiz legt für den Entscheid von Tarifbeschwerden durch den Bundesrat eine Frist von vier bzw. maximal acht Monaten fest. Tatsächlich aber wird nach frühestens 16 Monaten entschieden - und über zwei Jahre nicht bearbeitete Beschwerden sind keine Seltenheit. Für die Spitäler ergeben sich aus den Verzögerungen schwerwiegende Folgen.
Schlagworte
SCHWEIZ
KRANKENVERSICHERUNG
GESETZ
AINS
HÖHE
ROLLE
VERTRÄGE
ZEIT
VERZÖGERUNG
VERTRAUEN
UNSICHERHEIT
PRAXIS
STEUERN
QUALITÄTSVERBESSERUNG
LACHEN
HAND