CareLit Fachartikel
Wahl der Vorstandsmitglieder des Personalrates
Die Personalvertretung, Berlin · 2002 · Heft 11 · S. 515 bis 517
Dokument
65300
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom März 2001. Dieser Beschluss besagt, dass im Falle der Stimmengleichheit bei der Wahl der Gruppenvertreter in dem Vorstand des Personalrats das Los entscheidet. Dadurch wird weder das Demokratieprinzip noch das das Personalvertretungsrecht prägende Gruppenprinzip verletzt.
Schlagworte
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
PERSONALVERTRETUNG
RECHTSPRECHUNG
PERSONALRAT
Die Personalvertretung
Berlin