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Keine Zeitzuschläge für Angestellte des öffentlichen Dienstes, die an Heiligabend und Silvester zur Arbeit herangezogen werden und später bezahlte Freizeit erhalten

Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2002 · Heft 11 · S. 288

Dokument
65406
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 11 / 2002
Jahrgang 10
Seiten
288
Erschienen: 2002-11-01 00:00:00
ISSN
0044-2771
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag wird ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2001 vorgestellt. Eine Bundeswehrangestellte hatte Heiligabend und Silvester gearbeitet und erhielt dafür im gleichen Umfang bezahlte Freizeit. Sie klagte auf Stundenvergütung in Höhe von 100 %, hatte aber vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg.

Schlagworte

URTEIL ARBEITSRECHT VERGÜTUNG RECHTSPRECHUNG RECHT MEDIZIN ANÄSTHESIE ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG HÖHE ZEIT intensiv Stuttgart