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Keine Zeitzuschläge für Angestellte des öffentlichen Dienstes, die an Heiligabend und Silvester zur Arbeit herangezogen werden und später bezahlte Freizeit erhalten
Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2002 · Heft 11 · S. 288
Dokument
65406
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag wird ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2001 vorgestellt. Eine Bundeswehrangestellte hatte Heiligabend und Silvester gearbeitet und erhielt dafür im gleichen Umfang bezahlte Freizeit. Sie klagte auf Stundenvergütung in Höhe von 100 %, hatte aber vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg.
Schlagworte
URTEIL
ARBEITSRECHT
VERGÜTUNG
RECHTSPRECHUNG
RECHT
MEDIZIN
ANÄSTHESIE
ARBEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSLEISTUNG
HÖHE
ZEIT
intensiv
Stuttgart