CareLit Fachartikel
Danach sind auch Nadelstichverletzungen mit allen geeigneten Mitteln zu verhindern
Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2002 · Heft 11 · S. 482 bis 483
Dokument
65416
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitgeber sind per Gesetz verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Aber auch Arbeitnehmer sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Der Autor bezieht sich auf Inhalte des Sozialgesetzbuches (SGB) VII.
Schlagworte
SOZIALGESETZBUCH
RECHT
UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN
SICHERHEIT
GESUNDHEIT
ARBEIT
LEBEN
ARBEITSMEDIZIN
HYGIENE
UMWELT
ARBEITSPLATZ
SCHUTZVORRICHTUNGEN
BERUFSKRANKHEITEN
VERHALTEN
ARBEITSUNFÄLLE
REHABILITATION