CareLit Fachartikel

Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2002 · Heft 11 · S. 403 bis 413

Dokument
65506
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 11 / 2002
Jahrgang 6
Seiten
403 bis 413
Erschienen: 2002-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das LAG Niedersachsen beschäftigt sich in seinem Urteil vom 17.5. 2002 ein weiteres Mal mit der arbeitszeitrechtlichen Frage, ob Bereitschaftsdienst entgegen der bisherigen Arbeitsgerichtsrechtsprechung und der herrschenden Lehre Arbeitszeit ist. Die Besonderheit des vorliegenden Falles besteht darin, dass der hier zu Grunde liegende Sachverhalt dem Sachverhalt, der der EuGH- Entscheidung zu Grunde lag, ähnlich ist.

Schlagworte

URTEIL BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT PflegeRecht Neuwied