CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2002 · Heft 11 · S. 403 bis 413
Dokument
65506
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das LAG Niedersachsen beschäftigt sich in seinem Urteil vom 17.5. 2002 ein weiteres Mal mit der arbeitszeitrechtlichen Frage, ob Bereitschaftsdienst entgegen der bisherigen Arbeitsgerichtsrechtsprechung und der herrschenden Lehre Arbeitszeit ist. Die Besonderheit des vorliegenden Falles besteht darin, dass der hier zu Grunde liegende Sachverhalt dem Sachverhalt, der der EuGH- Entscheidung zu Grunde lag, ähnlich ist.
Schlagworte
URTEIL
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITSZEIT
PflegeRecht
Neuwied