CareLit Fachartikel
Anspruch auf Vergütung von erbrachten Leistungen trotz verspäteter Antragstellung
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2002 · Heft 11 · S. 417 bis 419
Dokument
65508
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich haben die Leistungserbringer vor Erbringung der Leistungen die erforderlichen Kostenzusage der jeweiligen Kasse abzuwarten. Im hier geschilderten Fall können die Leistungserbringer dennoch die Vergütung von ihnen bereits erbrachten Leistungen beanspruchen, weil die Verweigerung der Kostenzusage rechtsmissbräuchlich gewesen ist.
Schlagworte
URTEIL
VERGÜTUNG
AMBULANTE PFLEGE
KRANKENKASSE
PflegeRecht
Neuwied