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Keine BRAGO-Gebühren für KV-Vertreter Urteilsanmerkung zum Beschluss des Bayerischen LSG, Urteil vom 12.04.2001
Heidelmann, U. · Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 12 · S. 131 bis 133
Dokument
65614
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kassenärztliche Vereinigungen versuchen zunehmend bei Obsiegen im gerichtlichen Verfahren als außergerichtliche Kosten für das Tätigkwerden ihrer Justitiare BRAGO-Gebühren geltend zu machen. Das Sozialgericht München hat mehrfach entschieden, dass eine Kostenfestsetzung in Höhe von 50% der Rechtsanswaltsgebühren gemäß BRAGO zu erstatten seien. Das Bayerische Landessozialgericht entschied nun anders.
Schlagworte
URTEIL
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG
GEBÜHREN
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt