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Keine BRAGO-Gebühren für KV-Vertreter Urteilsanmerkung zum Beschluss des Bayerischen LSG, Urteil vom 12.04.2001

Heidelmann, U. · Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 12 · S. 131 bis 133

Dokument
65614
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Heidelmann, U.
Ausgabe
Heft 12 / 2002
Jahrgang 14
Seiten
131 bis 133
Erschienen: 2002-12-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Kassenärztliche Vereinigungen versuchen zunehmend bei Obsiegen im gerichtlichen Verfahren als außergerichtliche Kosten für das Tätigkwerden ihrer Justitiare BRAGO-Gebühren geltend zu machen. Das Sozialgericht München hat mehrfach entschieden, dass eine Kostenfestsetzung in Höhe von 50% der Rechtsanswaltsgebühren gemäß BRAGO zu erstatten seien. Das Bayerische Landessozialgericht entschied nun anders.

Schlagworte

URTEIL KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG GEBÜHREN Der Arzt und sein Recht Frankfurt