CareLit Fachartikel
Krankenkassen dürfen Krankenhäuser keine Kosten kürzen Bundessozialgericht, Urteil vom 13. Dezember 2001
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2002 · Heft 12 · S. 70 bis 76
Dokument
65662
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach einem Urteil des BSG sind Krankenkassen nicht berechtigt, Krankenhäusern, die ihrer Meinung nach die Patienten zu lange festhalten, die Zahlungen pauschal zu kürzen. Krankenkassen dürfen nur Einzelfälle beanstanden und durch einen Prüfer untersuchen lassen, ob sich das Krankenhaus wirtschaftlich verhält.
Schlagworte
URTEIL
KRANKENHAUS
KRANKENKASSE
KOSTEN
Gesundheitspolitik Management Ökonomie
Frankfurt