CareLit Fachartikel
Ein Abbruch der künstlichen Ernährung kann vormundschaftsgerichtlich nur dann genehmigt werden, wenn der Wille des Betroffenen eindeutig feststellbar ist
Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2002 · Heft 11 · S. 289 bis 290
Dokument
65716
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um eine 95-jährige Frau mit seniler Demenz und Essund Trinkstörungen. Das Amtsgericht genehmigte zur Sicherstellung der Ernährung eine Magensonde. Der Betreuer beantragte einen Behandlungsund Ernährungsabbruch, den das AG ablehnte. Der Autor legt die rechtliche Seite der Situation dar.
Schlagworte
PATIENTENRECHT
INFUSIONSTHERAPIE
VORMUND
MAGENSONDE
DEMENZ
LANGZEITKRANKE
URTEIL
RECHT
RECHTSPRECHUNG
ERNÄHRUNG
ZEIT
ARBEITSBELASTUNG
INTENSIVSTATIONEN
MORTALITÄT
UNSICHERHEIT
PRAXIS