CareLit Fachartikel
Altenpflegegesetz hat im Wesentlichen Bestand
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2002 · Heft 12 · S. 437 bis 438
Dokument
65858
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit seinem Urteil vom 24.10.2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Regelung der Altenpflegeausbildung bestätigt. Die Länder bleiben aber weiter für die Altenpflegehilfe zuständig. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung und Ereignisse zum Altenpflegegesetz. Das bundeseinheitliche Altenpflegegesetz wird am 1.8.2003 in Kraft treten.
Schlagworte
ALTENPFLEGEGESETZ
ALTENPFLEGEAUSBILDUNG
Entscheidungen
Geriatrie
Notwendigkeit
Multimorbidität
Erschwert
Autor
Anhand
Fallbeispielen
Getroffen
Wesentlichen
Bestand
PflegeRecht
Neuwied