CareLit Fachartikel

Altenpflegegesetz im Wesentlichen nicht verfassungswidrig

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2002 · Heft 12 · S. 449 bis 468

Dokument
65860
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 12 / 2002
Jahrgang 6
Seiten
449 bis 468
Erschienen: 2002-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Ein Ziel des Altenpflegegesetzes ist es, die Ausbildung der Berufe in der Altenpflege erstmals bundeseinheitlich zu regeln. Das Gesetz soll bundesweit in einheitliches Ausbildungsniveau sicherstellen. In Bezug auf wesentliche Teile des Altenpflegegesetzes, die den Zugang, die Ausbildung und die Ausbildungsinhalte für den Beruf des Altenpflegers/ der Altenpflegerin regeln, ist der Normenkontrollantrag jedoch erfolglos geblieben.

Schlagworte

ALTENPFLEGEGESETZ ALTENPFLEGEAUSBILDUNG PflegeRecht Neuwied