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Der zulassungsüberschreitende Einsatz von Arzneimitteln (Off-Label-Use) Zugleich eine Anmerkung zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. März 2002

Goecke, K. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2002 · Heft 12 · S. 620 bis 629

Dokument
65982
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt
Autor:innen
Goecke, K.
Ausgabe
Heft 12 / 2002
Jahrgang 11
Seiten
620 bis 629
Erschienen: 2002-12-15 00:00:00
ISSN
0941-7915
DOI

Zusammenfassung

Das BSG hatte darüber zu entscheiden, ob ein an Multipler Sklerose erkrankter Patient eine Anspruch auf Versorgung mit dem für diese Krankheit nicht zugelassenen Arzneimittel Sandoglobulin habe. Der Beitrag gibt einen Überblick über die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzugnen, unter denen dem gesetzlich Krankenversicherten ein Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln zusteht, die zulassungsüberschreitend eingesetzt werden.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG SOZIALGESETZBUCH Neue Zeitschrift für Sozialrecht Frankfurt