CareLit Fachartikel
Werbung mit Rundum-Versorgung Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 7. September 2001
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 12 · S. 174 bis 177
Dokument
66039
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Köln kommt zu dem Schluß, dass unzulässige Werbung für einen Arzneimittelversand auch dann vorliegt, wenn ein Betreiber einer Homepage, der eine Rundum-Versorgung für Schwerstkranke anbietet, den Eindruck erweckt, die in sein System eingebundenen Apotheken liefern apothekenpflichtige Arzneimittel an Verbraucher.
Schlagworte
URTEIL
MARKETING
ARZNEIMITTEL
INTERNET
APOTHEKEN
WERBUNG
PATIENTEN
ERNÄHRUNG
ES
NAMEN
HEILBERUFE
GESUNDHEIT
TIER
HANDEL
HÖHE
ELEMENTE