CareLit Fachartikel
Arztwerbung auf dem Praxisschild BVerwG, Urteil vom 5. April 2001
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 12 · S. 168 bis 172
Dokument
66044
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Berufsordnung einer Ärztekammer wird das Verbot ausgesprochen, auf dem Praxisschild von Arztpraxen auf die von ihnen angewandte Akupunktur hinzuweisen. Dies Verbot ist dann nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit zu vereinbaren, wenn durch einen Zusatz klargestellt wird, dass es sich nicht um eine von der Ärztekammer verliehene Qualifikation handelt.
Schlagworte
ARZTPRAXIS
MARKETING
URTEIL
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt