CareLit Fachartikel
Arzt muss Notdienst übernehmen Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 2. Juli 2002
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 12 · S. 164 bis 168
Dokument
66052
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main kommt zu dem Schluß, daß Krankenhausärzte grundsätzlich verpflichtet werden dürfen, einmal im Monat einen Bereitschaftsdienst in der Klinik zu leisten. Die beklagte Klinik sei individualrechtlich auf der Grundlage des zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitsvertrages berechtigt, gegenüber der Klägerin auch Bereitschaftsdienst anzuordnen
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
URTEIL
ÄRZTLICHES PERSONAL
KRANKENHAUS
Krankenhaus und Recht
Frankfurt