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Grüner Tee-Kapseln sind Lebensmittel Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Dezemer 2001
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 12 · S. 174 bis 176
Dokument
66062
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im diesem Rechtsstreit geht es darum, ob die Produkte der Antragstellerin All Acitve Gelee Royal - B-Komplex-Kapseln und All Active Grüner Tee ACE-Kapseln als Arzneimittel zu qualifizieren sind. Das Verwaltungsgericht kam zu dem Schluß, dass entgegen der Auffassung des Antragsgegners, die Grünen Tee enthaltenden Kapseln nicht wegen der Darreichungsform als Arzneimittel zu qualifizieren seien.
Schlagworte
URTEIL
NAHRUNGSMITTEL
Lebensmittel und Recht
Frankfurt