CareLit Fachartikel
Erziehungsurlaub zählt als Beschäftigungszeit
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 1 · S. 17
Dokument
66069
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Erziehungsurlaub darf nicht von der Beschäftigungsdauer ausgenommen werden, da die Familie laut Artikel 6 des Grundgesetzes besonderen verfassungsrechtlichen Schutz genießt. Daher ist bei der Sozialplanabfindung die Elternzeit mit zu berücksichtigen. Die Autoren stellen hierzu ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom November 2002 vor.
Schlagworte
ERZIEHUNGSURLAUB
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
FAMILIE
BERATER
HÖHE
RISIKO
LÖSUNGEN
PRAXIS
Altenheim
Hannover