CareLit Fachartikel

Erziehungsurlaub zählt als Beschäftigungszeit

Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 1 · S. 17

Dokument
66069
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.; Prieß, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2003
Jahrgang 42
Seiten
17
Erschienen: 2003-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der Erziehungsurlaub darf nicht von der Beschäftigungsdauer ausgenommen werden, da die Familie laut Artikel 6 des Grundgesetzes besonderen verfassungsrechtlichen Schutz genießt. Daher ist bei der Sozialplanabfindung die Elternzeit mit zu berücksichtigen. Die Autoren stellen hierzu ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom November 2002 vor.

Schlagworte

ERZIEHUNGSURLAUB RECHTSPRECHUNG URTEIL FAMILIE BERATER HÖHE RISIKO LÖSUNGEN PRAXIS Altenheim Hannover