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Die Pflicht der Dienststelle zur Erstattung der Kosten der Personalvertretung Ein ebenso altes wie aktuelles Thema

Vogelgesang, K. · Die Personalvertretung, Berlin · 2003 · Heft 1 · S. 4 bis 14

Dokument
66120
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Vogelgesang, K.
Ausgabe
Heft 1 / 2003
Jahrgang 46
Seiten
4 bis 14
Erschienen: 2003-01-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag behandelt die Frage, ob und in welchem Umfang die Dienststelle die durch die Personalratstätigkeit entstehenden Kosten zu erstatten hat. In Zeiten leerer Kassen wird auch hier der Verteilungskampf immer spürbarer. Der Autor geht auf Verfahren bei zu geringen oder fehlenden Haushaltsmitteln ein, auf Erstattung von Schulungs-, insbesondere Vorhaltekosten und Umgang eines von der Dienststelle bereitzustellenden modernen Geschäftsbedarfs (EDV usw.)

Schlagworte

PERSONALVERTRETUNG KOSTENERSTATTUNG Die Personalvertretung Berlin