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Die Pflicht der Dienststelle zur Erstattung der Kosten der Personalvertretung Ein ebenso altes wie aktuelles Thema
Vogelgesang, K. · Die Personalvertretung, Berlin · 2003 · Heft 1 · S. 4 bis 14
Dokument
66120
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag behandelt die Frage, ob und in welchem Umfang die Dienststelle die durch die Personalratstätigkeit entstehenden Kosten zu erstatten hat. In Zeiten leerer Kassen wird auch hier der Verteilungskampf immer spürbarer. Der Autor geht auf Verfahren bei zu geringen oder fehlenden Haushaltsmitteln ein, auf Erstattung von Schulungs-, insbesondere Vorhaltekosten und Umgang eines von der Dienststelle bereitzustellenden modernen Geschäftsbedarfs (EDV usw.)
Schlagworte
PERSONALVERTRETUNG
KOSTENERSTATTUNG
Die Personalvertretung
Berlin