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Hat der Beschluss des BVerfG zum schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetz zu einer planwidrigen Lücke in § 66 Abs. 7 Satz 4 NWPersVG geführt? Anmerkungen zum Beschluss des BV…
Wahlers, W. · Die Personalvertretung, Berlin · 2003 · Heft 1 · S. 18 bis 23
Dokument
66122
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag erläutert einen Sachverhalt, in dem das BVerG in dem o. a. Beschluss ohne sachliche Notwendigkeit und im Gegensatz zu den Ausführungen des BVerfG in der Grundsatzentscheidung zum schleswigholsteinischen Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte in Schleswig-Holstein die Feststellung trifft, dass in entsprechender Anwendung des § 66 Abs. 7 Satz 4 NWPersVG das Prinzip der eingeschränkten Mitbestimmung auch in personellen Angelegenheiten von Arbeitnehmern gelte.
Schlagworte
MITBESTIMMUNG
GESETZ
SCHLESWIG-HOLSTEIN
RECHTSPRECHUNG
Die Personalvertretung
Berlin