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Hat der Beschluss des BVerfG zum schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetz zu einer planwidrigen Lücke in § 66 Abs. 7 Satz 4 NWPersVG geführt? Anmerkungen zum Beschluss des BV…

Wahlers, W. · Die Personalvertretung, Berlin · 2003 · Heft 1 · S. 18 bis 23

Dokument
66122
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Wahlers, W.
Ausgabe
Heft 1 / 2003
Jahrgang 46
Seiten
18 bis 23
Erschienen: 2003-01-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag erläutert einen Sachverhalt, in dem das BVerG in dem o. a. Beschluss ohne sachliche Notwendigkeit und im Gegensatz zu den Ausführungen des BVerfG in der Grundsatzentscheidung zum schleswigholsteinischen Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte in Schleswig-Holstein die Feststellung trifft, dass in entsprechender Anwendung des § 66 Abs. 7 Satz 4 NWPersVG das Prinzip der eingeschränkten Mitbestimmung auch in personellen Angelegenheiten von Arbeitnehmern gelte.

Schlagworte

MITBESTIMMUNG GESETZ SCHLESWIG-HOLSTEIN RECHTSPRECHUNG Die Personalvertretung Berlin