CareLit Fachartikel
Eine Leistungslücke schließen
Tews, B. · Häusliche Pflege, Hannover · 2003 · Heft 1 · S. 16 bis 18;20
Dokument
66150
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz bietet Pflegediensten die Möglichkeit, innovative Leistungen anzubieten, die über die 460 Euro, die jährlich zur Entlastung pflegender Angehöriger von Demenzpatienten vorgesehen sind, hinausgehen. Ein Vertrag mit den Kassen ist nicht notwendig. Der Autor zeigt auf, was zu beachten ist.
Schlagworte
PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
GESETZ
DEMENZ
PFLEGEPERSONAL
Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz
Bietet
Pflegediensten
Möglichkeit
Innovative
Leistungen
Anzubieten
Jährlich
Entlastung
Pflegender
Angehöriger