CareLit Fachartikel

Gleichstellung ausgewählter Behinderter nach dem BGG Zur Vernachlässigung der Behinderten, die keine Lobby haben

Quambusch, E. · ZFSH/SGB, Starnberg · 2003 · Heft 1 · S. 16 bis 21

Dokument
66306
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Quambusch, E.
Ausgabe
Heft 1 / 2003
Jahrgang 42
Seiten
16 bis 21
Erschienen: 2003-01-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Von Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung sind die vorgesehenen Maßnahmen des BGG zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft von geringem Nutzen. Deshalb bedarf es für diese Behinderten gesetzlicher Vorgaben anderer Art. Diese müssen besonders die Korrektur von Mängeln umfassen, die sich bei der institutionellen Fürsorge und der rechtlichen Betreuung zeigen.

Schlagworte

BEHINDERTER GESETZ GEISTIGBEHINDERTER ZFSH/SGB Starnberg