CareLit Fachartikel
Gleichstellung ausgewählter Behinderter nach dem BGG Zur Vernachlässigung der Behinderten, die keine Lobby haben
Quambusch, E. · ZFSH/SGB, Starnberg · 2003 · Heft 1 · S. 16 bis 21
Dokument
66306
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Von Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung sind die vorgesehenen Maßnahmen des BGG zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft von geringem Nutzen. Deshalb bedarf es für diese Behinderten gesetzlicher Vorgaben anderer Art. Diese müssen besonders die Korrektur von Mängeln umfassen, die sich bei der institutionellen Fürsorge und der rechtlichen Betreuung zeigen.
Schlagworte
BEHINDERTER
GESETZ
GEISTIGBEHINDERTER
ZFSH/SGB
Starnberg