CareLit Fachartikel

Der Aufhebungsvertrag als Bewährungschance

Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 2 · S. 17

Dokument
66339
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.; Prieß, T.
Ausgabe
Heft 2 / 2003
Jahrgang 42
Seiten
17
Erschienen: 2003-02-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der Gesetzgeber hat eine sechsmonatige Probezeit festgelegt. Allerdings kann ein Arbeitgeber, wenn er diese nicht für ausreichen hält, dem Mitarbeiter mit einer überschaubaren längeren Frist kündigen und ihm für den Fall seiner Bewährung innerhalb dieser Frist die Wiedereinstellung zusagen. Somit kann eine Probezeit verlängert werden, ohne mit dem Kündigungsschutz in Konflikt zu kommen. Die Autoren beziehen sich auf ein Urteil vom März 2002 des Bundesarbeitsgerichts.

Schlagworte

URTEIL RECHT ARBEITSRECHT PROBEZEIT KÜNDIGUNG GESETZ ARBEITSVERHÄLTNIS EIGNUNG KRANKHEIT BERATER ES ARBEITSLEISTUNG PRAXIS Altenheim Hannover