CareLit Fachartikel
Der Aufhebungsvertrag als Bewährungschance
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 2 · S. 17
Dokument
66339
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber hat eine sechsmonatige Probezeit festgelegt. Allerdings kann ein Arbeitgeber, wenn er diese nicht für ausreichen hält, dem Mitarbeiter mit einer überschaubaren längeren Frist kündigen und ihm für den Fall seiner Bewährung innerhalb dieser Frist die Wiedereinstellung zusagen. Somit kann eine Probezeit verlängert werden, ohne mit dem Kündigungsschutz in Konflikt zu kommen. Die Autoren beziehen sich auf ein Urteil vom März 2002 des Bundesarbeitsgerichts.
Schlagworte
URTEIL
RECHT
ARBEITSRECHT
PROBEZEIT
KÜNDIGUNG
GESETZ
ARBEITSVERHÄLTNIS
EIGNUNG
KRANKHEIT
BERATER
ES
ARBEITSLEISTUNG
PRAXIS
Altenheim
Hannover