CareLit Fachartikel
Werbung auf Arzt-Website eingeschränkt Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 13. Dezember 2001
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 2 · S. 21 bis 28
Dokument
66377
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall gibt der beklagte Arzt auf einer Homepage im Internet Informationen über bei ihm durchgeführte Heilbehandlungen heraus, in deren Rahmen er die verschiedenen im Klageantrag genannten und vom Kläger beanstandeten Aussagen macht. Die Homepage des Arztes war zunächst ohne weiteres zugänglich. Das Gericht entscheidet, dass Ärzte auf ihrer Website im Internet nicht ohne Zugangsbeschränkung die von ihnen praktizierten Heilverfahren anpreisen dürfen.
Schlagworte
URTEIL
MARKETING
INTERNET
WETTBEWERB
ÄRZTLICHES PERSONAL
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht
Frankfurt